Muster für den Prototyp. Vor dem Livegang wird die Website geprüft und diese Erklärung mit dem Ergebnis ergänzt.
Ziel
Die HR-Aktuell Arbeitgeberakademie möchte ihre Website für alle Menschen nutzbar machen. Sie wird nach den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA (EN 301 549) gestaltet, wie sie auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugrunde legt.
Was bereits umgesetzt ist
- Bedienung vollständig per Tastatur, mit sichtbarem Fokus und Sprunglink zum Inhalt
- Textalternativen für Bilder, klare Überschriftenstruktur und ausgezeichnete Seitenbereiche
- Farbkontraste nach WCAG AA, auf Wunsch zusätzlich hoher Kontrast
- Schrift bis 130 % vergrößerbar, mehr Zeilenabstand, Links hervorhebbar
- Animationen abschaltbar; die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ wird beachtet
- Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, Fehlerhinweise in Worten statt nur in Farbe
Stand der Vereinbarkeit
Wird nach der Prüfung eingetragen.
Barriere melden
Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie nicht nutzen können, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an seminare@hr-aktuell.de.
Durchsetzung
Zuständige Aufsicht nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr; welche Teile der Website betroffen sind (etwa die Seminaranmeldung), wird vor dem Livegang geklärt.