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Wissen: Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge: Fragen, die Arbeitgeber vor der Unterschrift klären sollten

  • Arbeitsrecht
  • Entwurf
  • Gliederung

Entwurf, fachliche Prüfung durch Golo Busch. Nur Gliederung, keine Rechtsaussagen.

Eine Befristung wirkt auf den ersten Blick einfach. In der Praxis entscheiden Formalien und Zeitpunkte darüber, ob sie trägt. Dieser Beitrag sortiert die Fragen, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten.

Warum soll befristet werden?

  • Welches betriebliche Ziel steht hinter der Befristung?
  • Gibt es Alternativen wie Probezeit oder Projektvertrag?

Mit oder ohne Sachgrund?

  • Welche Möglichkeiten unterscheidet das Gesetz?
  • Was muss dokumentiert sein?

Verlängerung und Anschlussbefristung

  • Was ist bei einer Verlängerung zu beachten?
  • Welche Rolle spielen frühere Beschäftigungen?

Form und Zeitpunkt

  • Wann muss die Befristung vereinbart sein?
  • Welche Form ist vorgeschrieben?

Wenn etwas schiefgeht

  • Welche Folgen hat eine unwirksame Befristung?
  • Wie lassen sich typische Fehler im Prozess vermeiden?

Kostenlos für Arbeitgeber

Vor der Kündigung an alles gedacht?

Die Prüfpunkte, die vor jeder Kündigung auf den Tisch gehören, in der Reihenfolge, in der sie im Personalbüro anfallen.

  1. Checkliste
  2. E-Mail
  3. Fertig
Checkliste wählen

Danach auf Wunsch: „HR-Aktuell am Morgen“, der Newsletter für Arbeitgeber mit aktuellen Urteilen und neuen Gesetzen. Alle Checklisten

Fragen zu Ihrem Fall?

Im Seminar oder als Inhouse-Schulung klären wir die Fragen aus Ihrer Praxis.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Muster für den Prototyp. Vor dem Livegang wird die Website geprüft und diese Erklärung mit dem Ergebnis ergänzt.

Ziel

Die HR-Aktuell Arbeitgeberakademie möchte ihre Website für alle Menschen nutzbar machen. Sie wird nach den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA (EN 301 549) gestaltet, wie sie auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugrunde legt.

Was bereits umgesetzt ist

Stand der Vereinbarkeit

Wird nach der Prüfung eingetragen.

Barriere melden

Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie nicht nutzen können, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an seminare@hr-aktuell.de.

Durchsetzung

Zuständige Aufsicht nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr; welche Teile der Website betroffen sind (etwa die Seminaranmeldung), wird vor dem Livegang geklärt.